
Jährliche Mitgliedsbeiträge
1. Für ordentliche Mitglieder beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag € 300,00.
2. Für kooperative Mitglieder (angestellte Zahntechniker, Zahnärzte, Studierende der Zahnmedizin, wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen, Berufsschullehrer etc.) beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag € 150,00. Es besteht kein Stimmrecht.
3. Außerordentliche Mitglieder (fördernde Industriepartner, Dentalhandel, Institutionen etc.) werden als nicht stimmberechtigte Mitglieder geführt. Für sie beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag € 1500,00.
4. Der Antragsteller wird Mitglied, sobald er die Mitgliedsgebühr bezahlt und der Vorstand der Mitgliedschaft zugestimmt hat.
Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.11. 2017 wird aus Kosten- und Verwaltungsgründen die Erteilung eines Lastschriftmandates zur Begleichung der Mitgliedsgebühr vorausgesetzt. Über Ausnahmen entscheidet das Generalsekretariat. Ihre Daten werden mittels EDV bearbeitet.
Antrag auf Mitgliedschaft
Hiermit beantrage ich gemäß §3 der Satzung der Fachgesellschaft für Zahntechnik e.V. die Mitgliedschaft
Nach einer positiven Entscheidung über Ihren Antrag durch den Vorstand, erhalten Sie Ihre Aufnahmebestätigung und das SEPA-Lastschriftmandat. Letzteres lassen Sie uns bitte per Mail oder auf dem Postweg zukommen.